ab 20 € Preis
4 Fischarten
Standgewässer Typ
Brandenburg Bundesland
Über das Gewässer
Angeln im Naturschutzgebiet „Küstrinchen“
Hinweise zum Uferangeln:
- Uferangeln ist begrenzt auf die vorhandenen Stegen und Uferabschnitte gemäß Verordnung über das Naturschutzgebiet „Küstrinchen“
- Betreten von Röhrichten und Verlandungszonen ist verboten
Hinweise zum Bootsangeln:
- E-Motoren (max. von 600 Watt) bedürfen einer Genehemigung der unteren Naturschutzbehörde
- Einsetzen und Anlegen nur an vorhandenen Stegen sowie an festgelegten Uferabschnitten gemäß Verordnung über das Naturschutzgebiet „Küstrinchen“
Gewässerordnung:
- An unseren Seen gilt uneingeschränkt das Fischereigesetz des Landes Brandenburg.
- Der Fischer hat das Vorrecht vor dem Angler, er darf in Ausübung seiner Tätigkeit nicht behindert werden.
- Von Einrichtungen der Fischerei sind mindestens 50 m Abstand einzuhalten.
- Die Sperrzonen für das Raubfischangeln (siehe rote Markierung Karte Vorderseite) sind zu beachten und entsprechend einzuhalten.
- Bei der Ausübung des Angeln sind alle notwendigen Dokumente mitzuführen (Fischereischein, Fischereiabgabemarke, Angelkarte sowie Personalausweis oder Führerschein.)
- Es ist ein Fangbuch/Fangstatistik zu führen und auf Verlangen dem Fischereiaufseher auszuhändigen.
- Verstöße können mit entschädigungslosen Einzug der Angelkarte geahndet werden.
- In der Zeit vom 01.01. - 31.03. besteht ein Kunstköder-, Köderfisch- und Senkverbot (Raubfischangelverbot).
- Die Angelplätze sind sauber zu hinterlassen. Nachgewiesene Zuwiderhandlungen führen zum entschädigungslosen Entzug der Angelkarte.
- Fangmenge: Hecht, Zander, Wels und Aal 2 Stück maßige Fische. Barsch 5 Stück maßige Fische pro Angeltag.
- Die Entnahme von Friedfisch ist nicht begrenzt, sondern erwünscht. Bitte Fangbuch am Jahresende einreichen um einen Bonus auf die Friedfischmenge zu erhalten. (küstrinsee@nkv.de)
- Die Ausübung des Angens mit Hilfe von Life Scope Technik ist grundsätzlich nicht gestattet. Allein das Mitühren auf dem Boot gilt als Verstoß und wird mit ersatzlosem, dauerhaftem Entzug der Angelberechgung für unsere Seen geahndet.
- Bei Verwendung eines eigenen Bootes, ist dieses auf der Angelkarte zu vermerken.
- Die Verhaltensregeln des Naturparks Uckermärkische Seen sind einzuhalten.
Fischarten
Angelmethoden
Tarife & Preise
Besonderheiten
Nachtangeln Nachtangeln ist erlaubt
Bootangeln Angeln vom Boot gestattet
Mobiles Ticket Digitale Angelkarte auf dem Handy