Kanal - Strecke Mittelsee (Glowe) bis Spycker See
Über das Gewässer
Die Angelkarten für dieses Gewässer sind gültig für alle Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zu Küstengewässern gehören u.a. Bodden, Haffe, Peenestrom, Achterwasser und Ostsee innerhalb der deutschen Gebietshoheit.
Bitte beachten Sie die Vorgaben der Verordnung über das Naturschutzgebiet Spyckerscher See und Mittelsee!
In den folgenden Laichschongebieten ist gemäß § 12 Abs.1 KüFVO im Zeitraum vom 1.November bis 31. März eines Jahres das Angeln verboten:
a) Gewässer zwischen Ummanz und Rügen
b) Nordteil des Wieker Boddens
c) Neuendorfer Wiek
d) Breeger Bodden nördlich der Saalsteine
e) Mittel- und Spyker See
f) Westteil der Litzower Bucht