Kleiner Jasmunder Bodden
Über das Gewässer
Die Angelkarten für dieses Gewässer sind gültig für alle Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zu Küstengewässern gehören u.a. Bodden, Haffe, Peenestrom, Achterwasser und Ostsee innerhalb der deutschen Gebietshoheit.
Fangerfassung
Ab 2026 ist die Registrierung und Fangerfassung mit der RecFishing-App erforderlich; nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln
Laichschongebiete
Nach § 12 Abs.1 Nr. 5 f) KüFVO im Zeitraum ist vom 1. April bis zum 31. Mai eines jeden Jahres das Angeln im Westteil der Litzower Bucht verboten.
Fischschonbezirke
Nach § 11 Abs.1 KüFVO jegliche Fischereiausübung ganzjährig im Nordteil des Kleinen Jasmunder Boddens verboten.
Weitere Einschränkungen
Angelverbot: NSG "Pulitz"
Uferangelverbot: NSG "Steinfelder in der Schmalen Heide"