Krainke - Strecke Amt Neuhaus
Über das Gewässer
Strecke vom zweiten See westlich von Haar bis Ende Grenzkuhle 2,20 km nördlich der Straßenbrücke B195 Neuhaus/Sumte
Die Angelkarten für dieses Gewässer sind gültig für alle im Gewässerverzeichnis aufgeführten Pacht- und Eigentumsgewässer des Landesanglerverbands Mecklenburg-Vorpommern e.V., jedoch nicht für die Salmonidengewässer.
Hinweise:
Hier gelten das Niedersächsische Fischereigesetz, die Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern und speziellen fischereilichen Festlegungen des Pächters. Auf dem Gewässer besteht ein generelles Raubfischangelverbot vom 01. Januar bis zum 30. April