Negenmarkrinne
Über das Gewässer
Die Angelkarten für dieses Gewässer sind gültig für alle Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zu Küstengewässern gehören u.a. Bodden, Haffe, Peenestrom, Achterwasser und Ostsee innerhalb der deutschen Gebietshoheit. In den folgenden Laichschongebieten ist gemäß § 12 Abs.1 KüFVO im Zeitraum vom 1.November bis 31. März eines Jahres das Angeln verboten: a) Jamitzower Hard b) Balmer See c) Hohe Schaar d) Hohendorfer See e) Sauziner Bucht f) Mahlzower Bucht g) Rohrplan bei Zecherin h) Bucht südlich Kuhler Ort (Alter Acker) i) Krösliner See einschließlich Alter Peene j) Freester Hock k) Freesendorfer See
Fangerfassung
Ab 2026 ist die Registrierung und Fangerfassung mit der RecFishing-App erforderlich; nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln
Angeln um und auf der Insel Usedom
Weitere Informationen und Tipps für Aktivitäten um und auf der Insel Usedom gibt der Usedom Insider.