Rassower Strom
Über das Gewässer
Die Angelkarten für dieses Gewässer sind gültig für alle Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zu Küstengewässern gehören u.a. Bodden, Haffe, Peenestrom, Achterwasser und Ostsee innerhalb der deutschen Gebietshoheit.
Fangerfassung
Ab 2026 ist die Registrierung und Fangerfassung mit der RecFishing-App erforderlich; nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln
Bootsangeln
Nach der Anlage II (zu § 4 Abs. 1 und 2) NPBefVMVK besteht für den Bug und Rassower Strom (Schutzzone I) ein Befahrensverbot für alle Fahrzeuge.
Begrenzung:
Die gesamte Wasserfläche der Schutzzone I um die Halbinsel Bug westlich und nördlich des Fahrwassers Wiek bis zum Hiddensee Fahrwasser, von dort entlang des Fahrwassers nordwärts bis zur Tonne 6, von dort der 2-m-Tiefenlinie folgend bis zur Grenze der Schutzzone I.
Hiervon sind ausgenommen:
für alle Fahrzeuge
-- die Wasserfläche nördlich des betonnten Fahrwassers Wiek in einer Breite von 50 m,
-- die Wasserfläche beiderseits des betonnten Fahrwassers Hiddensee in einer Breite von jeweils 50 m.
Nach der Anlage II (zu § 4 Abs. 1 und 2) NPBefVMVK besteht für den Rassower Strom (Schutzzone II) ein Befahrensverbot für durch Maschinenkraft angetriebene Fahrzeuge.
Begrenzung:
Die gesamte Wasserfläche der Schutzzone II.