Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern

Rassower Strom

Rostock, Mecklenburg-Vorpommern Standgewässer ab 6 €
ab 6 € Preis
6 Fischarten
Standgewässer Typ
Mecklenburg-Vorpommern Bundesland

Über das Gewässer

Die Angelkarten für dieses Gewässer sind gültig für alle Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zu Küstengewässern gehören u.a. Bodden, Haffe, Peenestrom, Achterwasser und Ostsee innerhalb der deutschen Gebietshoheit.

Fangerfassung

Ab 2026 ist die Registrierung und Fangerfassung mit der RecFishing-App erforderlich; nähere Informationen finden Sie unter:

https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln

Bootsangeln

Nach der Anlage II (zu § 4 Abs. 1 und 2) NPBefVMVK besteht für den Bug und Rassower Strom (Schutzzone I) ein Befahrensverbot für alle Fahrzeuge.

Begrenzung:

Die gesamte Wasserfläche der Schutzzone I um die Halbinsel Bug westlich und nördlich des Fahrwassers Wiek bis zum Hiddensee Fahrwasser, von dort entlang des Fahrwassers nordwärts bis zur Tonne 6, von dort der 2-m-Tiefenlinie folgend bis zur Grenze der Schutzzone I.

Hiervon sind ausgenommen:

für alle Fahrzeuge

-- die Wasserfläche nördlich des betonnten Fahrwassers Wiek in einer Breite von 50 m,

-- die Wasserfläche beiderseits des betonnten Fahrwassers Hiddensee in einer Breite von jeweils 50 m.

Nach der Anlage II (zu § 4 Abs. 1 und 2) NPBefVMVK besteht für den Rassower Strom (Schutzzone II) ein Befahrensverbot für durch Maschinenkraft angetriebene Fahrzeuge.

Begrenzung:

Die gesamte Wasserfläche der Schutzzone II.

Fischarten

Angelmethoden

SpinnangelnFlugangelnAnsitzangeln; Schleppangelverbot

Tarife & Preise

Besonderheiten

Nachtangeln Nachtangeln ist erlaubt
Bootangeln Angeln vom Boot gestattet
Mobiles Ticket Digitale Angelkarte auf dem Handy

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