Schaproder Bodden
Über das Gewässer
Die Angelkarten für dieses Gewässer sind gültig für alle Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zu Küstengewässern gehören u.a. Bodden, Haffe, Peenestrom, Achterwasser und Ostsee innerhalb der deutschen Gebietshoheit.
Fangerfassung
Ab 2026 ist die Registrierung und Fangerfassung mit der RecFishing-App erforderlich; nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln
Angeln im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft
Bitte den Flyer zum Angeln im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft beachten!
Bootsangeln
Nach der Anlage II (zu § 4 Abs. 1 und 2) NPBefVMVK besteht für den Schaproder Bodden zwischen Suhrendorf und Trog ein Befahrensverbot für durch Maschinenkraft angetriebene Fahrzeuge.
Begrenzung:
Die Wasserfläche der Schutzzone II mit geringeren Wassertiefen als 2 m in dem Gebiet
-- nördlich der Verbindungslinie zwischen der östlichen Ecke der Schutzzone I am Geller Haken und der nördlichen Ecke des ehemaligen Naturschutzgebietes Heuwiese,
-- südlich der Einfahrt zum Trog.
Nach der Anlage II (zu § 4 Abs. 1 und 2) NPBefVMVK besteht für die Fährinsel ein Befahrensverbot für alle Fahrzeuge.
Begrenzung:
Die gesamte Wasserfläche des ehemaligen Naturschutzgebietes Fährinsel.
Nach der Anlage II (zu § 4 Abs. 1 und 2) NPBefVMVK besteht für den Geller Haken, Vierendehlgrund ein Befahrensverbot für alle Fahrzeuge.
Begrenzung:
Die gesamte Wasserfläche der Schutzzone I, die den Gellen im Südteil der Insel Hiddensee umschließt, einschließlich des Vierendehlgrundes.
Hiervon sind ausgenommen:
für alle Fahrzeuge
-- die Wasserfläche beiderseits des betonnten Fahrwassers Nordansteuerung Stralsund in einer Breite von jeweils 50 m.