Schoritzer Wiek
Über das Gewässer
Die Angelkarten für dieses Gewässer sind gültig für alle Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zu Küstengewässern gehören u.a. Bodden, Haffe, Peenestrom, Achterwasser und Ostsee innerhalb der deutschen Gebietshoheit.
Fangerfassung
Ab 2026 ist die Registrierung und Fangerfassung mit der RecFishing-App erforderlich; nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln
Angeln im Naturschutzgebiet Schoritzer Wiek
Bitte beachten Sie die Vorgaben zum Angeln im Naturschutzgebiet Schoritzer Wiek!
Laichschongebiete
Nach § 12 Abs.1 Nr. 3 e) KüFVO ist im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Mai eines jeden Jahres das Angeln im Schoritzer Wiek verboten.