Trog (Darß-Zingster Boddenkette)
Über das Gewässer
Die Angelkarten für dieses Gewässer sind gültig für alle Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zu Küstengewässern gehören u.a. Bodden, Haffe, Peenestrom, Achterwasser und Ostsee innerhalb der deutschen Gebietshoheit.
Angeln im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft
Bitte den Flyer zum Angeln im Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft beachten!
Bootsangeln
Nach der Anlage II (zu § 4 Abs. 1 und 2) NPBefVMVK besteht für die Große Kirr ein Befahrensverbot für alle Fahrzeuge.
Begrenzung:
Im Norden entlang der Uferlinie von Große Kirr innerhalb eines Abstandes von 20 m einschließlich der Bek,
im Osten entlang der Uferlinie von Große Kirr und Oie innerhalb eines Abstandes von 20 m einschließlich der Wasserfläche Schwinbrod,
im Süden entlang der Uferlinie von Oie und auf dem Breitengrad 54° 24,25' N bis zur Halbinsel Bresewitz, von dort entlang der Uferlinie bis zum Längengrad 012° 40,50' E,
im Westen die Verbindungslinie von dem Längengrad 012° 40,50' E bis zur westlichen Seite von Große Kirr in einem Abstand von 20 m von der Uferlinie.
Laichschongebiete
In den folgenden Laichschongebieten ist gemäß § 12 Abs.1 KüFVO im Zeitraum vom 1.November bis 31. März eines Jahres das Angeln verboten:
a) Flemendorfer Baek
b) Barther Strom
c) Fitt
d) Prerower Strom
e) Saaler Riff
f) Saaler Bodden
g) Recknitz