Usedomer See (anteilig)
Über das Gewässer
Die Angelkarten für dieses Gewässer sind gültig für alle Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zu Küstengewässern gehören u.a. Bodden, Haffe, Peenestrom, Achterwasser und Ostsee innerhalb der deutschen Gebietshoheit.Fangerfassung
Ab 2026 ist die Registrierung und Fangerfassung mit der RecFishing-App erforderlich; nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln
Laichschongebiete
Nach § 12 Abs.1 Nr. 1 d) KüFVO im Zeitraum vom 1. April bis zum 31. Mai eines jeden Jahres das Angeln am Usedomer See verboten.
Angeln um und auf der Insel Usedom
Weitere Informationen und Tipps für Aktivitäten um und auf der Insel Usedom gibt der Usedom Insider.