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Fischereiabgabe HH
HH Fischereidokument
Bundesland Hamburg
Verfügbarkeit Online bei Fiskado
Format Digital per E-Mail
Jeder, der in Hamburg die Fischerei ausüben will, muss eine Fischereiabgabe entrichten. Dies gilt auch für AnglerInnen aus anderen Bundesländern und bei freien Gewässern. Die Fischereiabgabe ist eine Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion, das heißt, die Einnahmen dürfen von der Obersten Fischereibehörde ausschließlich im Interesse der AnglerInnen verwendet werden.
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