Jahres-Fischereischein BY
Jeder Erwachsene, der in Bayern die Fischerei ausüben will, muss einen gültigen deutschen Fischereischein besitzen. Kinder und Jugendlichen ab 7 Jahren mit Wohnsitz in Bayern können in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers selbst angeln.
Gäste des Landes Bayern können für bis zu 3 aufeinander folgende Monate einen Jahresfischereischein beantragen.
Zusätzlich zum Fischereischein wird ein Erlaubnisschein (Angelkarte) des Fischereiberechtigten eines Gewässers benötigt. Weitere Informationen und Regelungen für Touristen können der Webseite des Landesfischereibandes Bayern e.V. entnommen werden.
Weitere Fischereidokumente
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