Neuweiher
Über das Gewässer
ACHTUNG! Das Befischen des Neuweihers ist nur Mitgliedern des ASV Meersburg gestattet! Keine Tageskarten für Gäste erhältlich!
Lage: Bodenseekreis, Gemeinde Daisendorf (TK 8221)
Wasserfläche: 5,7 ha; max. Tiefe: 4,1 m; mittlere Tiefe: 1,8 m; Volumen: 101.000 m3
Entstehung: angelegt 1445 (Urkunde Meersburger Stadtarchiv); diente im Mittelalter als Wasserspeicher zur Flutung des Stadtgrabens von Meersburg
Schutzstatus: Landschaftsschutzgebiet, FFH-Gebiet; Ostufer als Schutzzone ausgewiesen und von fischereilicher Nutzung ausgenommen
Landnutzung im Einzugsgebiet: 45 % Wald und 55 % landwirtschaftliche Nutzfläche; davon sind 36 % Grünland, 44 % Ackerland und 20 % Intensivobst
Eigentümer: Spitalfonds Meersburg, Stadt Meersburg
Baden und Bootfahren im Weiher ist verboten.