Über das Gewässer
Angeln im Naturschutzgebiet "Küstrinchen"
Nach § 5 Nr. 4 Punkt 1. Verordnung über das Naturschutzgebiet „Küstrinchen“ ist die rechtmäßige Ausübung der Angelfischerei am Clanssee erlaubt, [...] mit der Maßgabe, dass die Angelnutzung von den in § 2 Absatz 2 zu dieser Verordnung aufgeführten Karten (Übersichtskarte im Maßstab 1 : 35 000, topografische Karten im Maßstab 1 : 10 000, Blattnummern 2, 4, 5 und 6 und Liegenschaftskarten, Blattnummern 4, 8, 11, 13, 16, 17, 18, 23, 24, 25 und 30) eingezeichneten Uferabschnitten sowie von den Stegen aus erfolgt, wobei das Betreten von Röhrichten und Verlandungszonen unzulässig bleibt.