Gewässer in Brandenburg

Kesselsee (bei Neuhardenberg)

Ringenwalde, Brandenburg Standgewässer ab 10 €
ab 10 € Preis
5 Fischarten
Standgewässer Typ
Brandenburg Bundesland

Über das Gewässer

Angeln im Naturpark „Märkische Schweiz"

Gewässerordnung:

  • An unseren Seen gilt uneingeschränkt das Fischereigesetz des Landes Brandenburg.
  • Der Fischer hat das Vorrecht vor dem Angler, er darf in Ausübung seiner Tätigkeit nicht behindert werden.
  • Von Einrichtungen der Fischerei sind mindestens 50 m Abstand einzuhalten.
  • Die Sperrzonen (siehe Karte Vorderseite) am Lettinsee und am Klostersee sind zu beachten und entsprechend einzuhalten.
  • Bei der Ausübung des Angelns sind alle notwendigen Dokumente mitzuführen (Fischereischein, Fischereiabgabemarke, Angelkarte sowie Personalausweis oder Führerschein.)
  • Es ist ein Fangbuch/Fangstatistik zu führen und auf Verlangen dem Fischereiaufseher auszuhändigen.
  • Verstöße können mit entschädigungslosen Einzug der Angelkarte geahndet werden.
  • Am Kesselsee, sowie am Lettinnsee ist Nachtangeln verboten.
  • In der Zeit vom 01.01. - 31.03. besteht ein Kunstköder-, Köderfisch- und Senkverbot (Raubfischangelverbot).
  • Die Angelplätze sind sauber zu hinterlassen. Nachgewiesene Zuwiderhandlungen führen zum entschädigungslosen Entzug der Angelkarte.
  • Pro Angeltag und Angelkarte dürfen 3 maßige Hechte, Zander, Welse, Aale sowie Karpfen geangelt bzw. mitgenommen werden.

Die Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung als Naturpark „Märkische Schweiz“ ist zu beachten.

Fischarten

Angelmethoden

SpinnangelnFlugangelnAnsitzangeln

Tarife & Preise

Besonderheiten

Nachtangeln Nachtangeln ist erlaubt
Bootangeln Angeln vom Boot gestattet
Mobiles Ticket Digitale Angelkarte auf dem Handy

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