ab 12.5 € Preis
5 Fischarten
Standgewässer Typ
Brandenburg Bundesland
Über das Gewässer
Hinweise zum Uferangeln
Das Uferangeln im Bereich des Naturschutzgebietes "Briesensee und Klingeberg" ist gemäß § 5 (1) Nr. 4 der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Briesensee und Klingeberg“ innerhalb der bis zu 10 Meter breiten, in der Übersichtskarte (siehe Verordnung) im Maßstab 1 : 10 000 gekennzeichneten Bereiche gestattet.
Fischarten
Angelmethoden
Tarife & Preise
Besonderheiten
Nachtangeln Nachtangeln ist erlaubt
Bootangeln Angeln vom Boot gestattet
Mobiles Ticket Digitale Angelkarte auf dem Handy