Mildenitz - Strecke Rothen bis Trenntsee
Über das Gewässer
Strecke vom Wehr bei Rothen bis Einmündung in den Trenntsee
Die Angelkarten für dieses Gewässer sind gültig für alle im Gewässerverzeichnis aufgeführten Pacht- und Eigentumsgewässer des Landesanglerverbands Mecklenburg-Vorpommern e.V., jedoch nicht für die Salmonidengewässer.
Hinweise:
Das Angeln innerhalb im Vogelschutzgebiet (zwischen Mustiner Holz bis zur Straßenbrücke B 104) ist nur in der Zeit vom 15. März bis 15. Sep. jeden Jahres in Bereichen zulässig, die mindestens 50m von frisch angeschnitten Steilwänden, Abbruchkanten mit mind. 50 cm Höhe, oder in Bereichen mit frisch umgestürzten Altbäumen (Wurzelteller) entfernt sind. Des Weiteren gilt, dass das Angeln von der Straßenbrücke B 104 bis zum Mildenitzeinlauf in den Trenntsee nur vom 15. Sep. bis zum 15. März zulässig ist.