Querkanal (Hafen Stralsund) - Strecke Heilgeiskanal bis Badenkanal bis Strelasund
Über das Gewässer
Die Angelkarten für dieses Gewässer sind gültig für alle Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zu Küstengewässern gehören u.a. Bodden, Haffe, Peenestrom, Achterwasser und Ostsee innerhalb der deutschen Gebietshoheit.
Winterlagerschutzbestimmungen
Regelmäßig im Herbst ist die Einwanderung von Süßwasserfischarten in bestimmte Teile der Küstengewässer festzustellen. Diese wurden von der oberen Fischereibehörde als Winterlager im Sinne von § 18 Abs. 1 Ziffer 3 Landesfischereigesetz MV ausgewiesen und unter Schutz gestellt. In den Winterlagern gelten spezifische fischereiliche Verbote oder Einschränkungen.
- Hafen Stralsund - zeitliche Geltung der Einschränkungen vom 12. Oktober bis einschließlich 10. März des Folgejahres
- Lanckener Bek - zeitliche Geltung der Einschränkungen vom 1. November bis einschließlich 31. März des Folgejahres
- Untere Ryck bei Greifswald - zeitliche Geltung der Einschränkungen vom 12. Oktober bis einschließlich 10. März des Folgejahres
- Hafen Wolgast und angrenzende Gewässer - zeitliche Geltung der Einschränkungen vom 1. November bis einschließlich 31. März des Folgejahres
- Untere Uecker - zeitliche Geltung der Einschränkungen vom 1. November bis einschließlich 31. März des Folgejahres
Die Veröffentlichung der Winterlagerregelungen wurden im Amtlichen Anzeiger - Anlage zum Amtsblatt M-V - bekannt gegeben. <mehr lesen>
Weitere Informationen zum Angeln in Winterlagern <mehr lesen>