Recknitz - Strecke Damgarten
Über das Gewässer
Die Angelkarten für dieses Gewässer sind gültig für alle Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zu Küstengewässern gehören u.a. Bodden, Haffe, Peenestrom, Achterwasser und Ostsee innerhalb der deutschen Gebietshoheit.
Fangerfassung
Ab 2026 ist die Registrierung und Fangerfassung mit der RecFishing-App erforderlich; nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln
Laichschongebiete
Nach § 12 Abs.1 Nr. 6 g) KüFVO im Zeitraum ist vom 1. April bis zum 31. Mai eines jeden Jahres das Angeln in der Recknitz (Bereich Küstengewässer) verboten.
Schonbezirke
Im Mündungsbereich der Recknitz (300 m Radius) ist in der Zeit vom 1. August bis 28. Februar jegliche Fischereiausübung verboten (§ 11 Abs. 2 Ziffer 3 KüVFO), soweit durch die Küstenfischereiverordnung nicht abweichendes geregelt ist.