Ryck - Strecke Untere Ryck, Greifswald
Über das Gewässer
Die Angelkarten für dieses Gewässer sind gültig für alle Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zu Küstengewässern gehören u.a. Bodden, Haffe, Peenestrom, Achterwasser und Ostsee innerhalb der deutschen Gebietshoheit.
Fangerfassung
Ab 2026 ist die Registrierung und Fangerfassung mit der RecFishing-App erforderlich; nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln
Winterlagerschutzbestimmungen
Es gelten spezifische fischereiliche Verbote oder Einschränkungen für die Untere Ryck vom 12. Oktober bis einschließlich 10. März des Folgejahres,
Die Veröffentlichung der Winterlagerregelungen wurden im Amtlichen Anzeiger - Anlage zum Amtsblatt M-V - bekannt gegeben. <mehr lesen>
Weitere Informationen zum Angeln in Winterlagern <mehr lesen>
Schonbezirke
Im Mündungsbereich der Ryck (300 m Radius) ist in der Zeit vom 1. August bis 28. Februar jegliche Fischereiausübung verboten (§ 11 Abs. 2 Ziffer 3 KüVFO), soweit durch die Küstenfischereiverordnung nicht abweichendes geregelt ist.