Über das Gewässer
Die Angelkarten für dieses Gewässer sind gültig für alle Küstengewässer im Geltungsbereich des selbständigen Fischereirechts des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Zu Küstengewässern gehören u.a. Bodden, Haffe, Peenestrom, Achterwasser und Ostsee innerhalb der deutschen Gebietshoheit.
Fangerfassung
Ab 2026 ist die Registrierung und Fangerfassung mit der RecFishing-App erforderlich; nähere Informationen finden Sie unter:
https://www.portal-fischerei.de/bund/bestandsmanagement/fischereiaufsicht/meeresangeln
Fischschonbezirke
Im Salzhaff - Uferverlauf vom Boinsdorfer Werder bis zur Hellbachmündung von der Länge 11° 31,00? E bis zur Länge 11° 37,00? E (Wasserfläche bis zu einer seeseitigen Entfernung von 500 Metern) ist die Fischerei in der Zeit vom 15. September bis zum 14. Dezember verboten (§ 11 Abs.6 KüVFO).