Kleiner Teich Neermoor
Über das Gewässer
Gastkarten werden nur an Angler ausgestellt, die die Fischerprüfung vorweisen können und nicht im Landkreis Leer dauerhaft wohnen (Gäste).
Angeln erlaubt, außer in Laich- und Schongebieten. Die schützenswerten Flächen sind durch Hinweisschilder gekennzeichnet und dürfen nicht betreten werden.
Bereits in den fünfziger Jahren wurde westlich der Industriestrasse Kies gewonnen. Seit 1967 ist der ASV Pächter des Gewässers. Im Laufe der Jahrzehnte bildeten sich an zwei Uferbereichen wertvolle Pflanzenbestände, die von der unteren Naturschutzbehörde des LK Leer unter Schutz gestellt wurden.
Die niedrigen Wassertemperaturen, auch in heißen Sommern, laden nicht gerade zum Baden ein. Das Gewässer (4 ha groß, 3 m - 20 m tief) weist einen guten Raubfischbestand aus.