Sauteler Kanal (Randkanal) - Strecke Moormerland / Neukamperfehn
Über das Gewässer
Gastkarten werden nur an Angler ausgestellt, die die Fischerprüfung vorweisen können und nicht im Landkreis Leer dauerhaft wohnen (Gäste).
Gemeinsam mit dem BVO pachtete der ASV im Jahre 1971 die fischereiliche Nutzung des Sauteler Kanals. Es handelt sich hierbei um ein künstlich angelegtes Entwässerungssystem. Umgangssprachlich erhielt dieses Gewässer die Bezeichnung Randkanal. Der Kanal dient der Entwässerung eines ca. 200 km² großen Einzugsgebietes. Er ist bei einer Breite zwischen 15 – 40 m ca. 12 km lang und hat die Struktur eines Tieflandbaches (1 m - 2,5 m tief).
Das Niederschlagswasser wird über das Siel- und Schöpfwerk Sautel in die Ems geleitet. Das ca. 100 m lange und ca. 80 m breite Auffangbecken vor dem Schöpfwerk darf aus Sicherheitsgründen nicht befischt werden.
Der Zugang zum Gewässer darf nur durch Weidepforten oder die in regelmäßigen Abständen vorhanden Maschenzaun-Überstiege erfolgen.
Fahrzeuge sind so abzustellen, dass sie den landwirtschaftlichen Verkehr nicht behindern. Auf die den Deich beweidenden Schafe ist Rücksicht zu nehmen.