Eider - Strecke Tielen (Teilstrecke)
Über das Gewässer
Bitte beachten Sie die folgenden Bestimmungen der Gewässerordnung:
Rechtsgrundlage
Es gelten die Bestimmungen des Fischereigesetzes und der Fischereiverordnung des Landes Schleswig-Holstein sowie die unten genannte Gewässerordnung des Angelsportvereins Erfde e.V..
Die gesetzlichen als auch die vereinsseitigen Vorgaben sind einzuhalten. Jeder Angler hat sich selbständig vor Angelbeginn mit diesen und deren Änderungen vertraut zu machen.
Besondere Informationen und Bestimmungen
- Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Schleswig-Holstein (S-H) anerkannt. Zusätzlich ist jedoch die Fischereiabgabe des Landes S-H zu entrichten.
- Der Erlaubnisschein ist nur gültig in Verbindung mit einem Fischereischein mit gültiger Fischereiabgabemarke für Schleswig-Holstein.
- Der/die Scheininhaber/in hat die Erlaubnis für die Nutzung von 3 Handangeln und einer Köderfischsenke von 1x1 m.
- Fangbegrenzung für Zander: 3 Stück pro Tag. Das Kontingent ist nicht übertragbar oder anrechenbar auf andere Angler. Darüber hinaus müssen grundsätzlich alle gefangenen Fische, die das vorgeschriebene Mindestmaß erreicht haben, mitgenommen werden.
- Die Mindestmaße und Schonzeiten des Angelsportvereins Erfde e.V. im Bereich der Fischereigenossenschaft Mitteleider sind unbedingt zu beachten. Im übrigen gelten die in der BiFVO von Schleswig-Holstein festgelegten Mindestmaße und Schonzeiten.
- Der/die Scheininhaberin ist verpflichtet, die Fangmeldung sorgfältig und vollständig zu erstellen. Fänge sind in einem digitalen Fangtagebuch einzutragen. Es ist unter https://fang.fiskado.de/ zu erreichen. Die Fangmeldung ist die wichtigste Grundlage für den Besatz und für die Beweisführung in Schadensfällen.
- Es ist verboten
- mit mehr als 3 Handangeln und mehr als 2 Haken pro Angel zu fischen,
- die Schleppangelei vom Boot zu betreiben, Boote – auch Bellyboote und ähnliche Fahrzeuge – müssen während des Angelns festgesetzt sein,
- in Schöpfwerksausläufen und an oder von Brücken zu fischen,
- während der Zander- und Hechtschonzeit vom 01.01. bis 31.05. des Jahres mit Kunstködern sowie totem Köderfisch zu angeln.
- Bitte halten Sie das Gewässer und die Ufer sauber und nehmen Sie Rücksicht auf brütende Vögel!
Schonzeiten und Mindestmaße
Aal, -, 50
Karpfen, -, 35
Rapfen, -, 50
Schleie, -, 25
Zander, 01.01. - 31.05., 45
Hecht, 01.01. - 31.05., 50
Meerforelle, 01.10. - 28.02., 40
Lachs, 01.10. - 28.02., 60
Bei Verstößen gegen das Fischereigesetz oder die Fischereiverordnung des Landes Schleswig-Holstein oder des Angelsportvereins Delve-Schwienhusen e.V. droht der Entzug der Angelgenehmigung.
Wichtige Rufnummern bei Fischsterben oder Verschmutzung:
Fischereiaufsicht Husum 0481-3423
Wassserschutzpolizei Husum 04841-830660
Fischereigenossenschaft Mitteleider 0178-7049021