Vierteljahresfischereischein TH
Jeder, der in Thüringen die Fischerei ausüben will, muss einen gültigen deutschen Fischereischein besitzen. Angler aus dem Ausland und alle Personen ab 14 Jahren, die keinen Fischereischein vorweisen können, haben die Möglichkeit einen Vierteljahresfischereischein zu beantragen. Dieser ist jedoch ausschließlich in Thüringen gültig. Zusätzlich zum Fischereischein bzw. dem Vierteljahresfischereischein wird ein Erlaubnisschein (Angelkarte) des Fischereiberechtigten eines Gewässer benötigt. Hier gilt es zu beachten, ob der Fischereiberechtigte den Vierteljahresfischereischein vollumfänglich anerkennt. Daher ist es wichtig sich vor dem Start des Angelausflugs bzw. bereits vor dem Kauf der Angelkarte über die Gegebenheiten vor Ort zu informieren. Weitere Informationen zum Vierteljahresfischereischein können der Broschüre Das Angeln mit dem Vierteljahresfischereischein im Freistaat Thüringen entnommen werden.
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