Gewässer in Brandenburg

Großer Pätschsee

Neuruppin, Brandenburg Standgewässer ab 15 €
ab 15 € Preis
8 Fischarten
Standgewässer Typ
Brandenburg Bundesland

Über das Gewässer

Der Große Pätschsee ist sehr idyllisch westlich des Rheinsberger Sees und nord-östlich der Gemeinde Linow gelegen. Sein gesamtes Ufer ist mit Röhricht bewachsen. Ausnahme bilden die Angelstellen am Ostufer, sowie mehrere kleine Angelstellen rund um den See. Die Seenfläche beträgt ca. 50 ha, welche sich in eine 35 ha große Hauptfläche und eine 15 ha großes Seebecken, welche durch eine nur 1,20 m tiefe Schwelle verbunden sind, aufteilt. Das Hauptbecken ist bis 11 m tief und hat von der Steilkante bis zum seichten Ufer oder Barschberg alles. Das Nordostbecken ist rund wie ein Krater und fällt im Mittelpunkt bis auf 18 m ab.

Gespeist wird der See zum größten Teil vom Grundwasser, jedoch hat er auch einen Entwässerungsgraben im Südosten, welcher die Wiesen bei Möckern entwässert. Die Unterwasserpflanzenwelt ist artenreich und bietet den vorkommenden Fischen, wie Maräne, Hecht, Barsch, Aal, Schleie, Bleie, Güster, Karpfen, Plötze, Rotfeder, Karausche, Ukelei und Wels einen strukturreichen Lebensraum und Ernährungsmöglichkeiten. Dieses artenreiche Gewässer hat sich damit sein eigenes Schutzgebiet verdient und sollte auch von den Gästen geachtet werden. Entwässert wird er durch einen kleinen Bach im Nordosten zum Sabinsee und dann in die Rheinsberger Wasserstraße.


Verordnung über das Naturschutzgebiet „Stechlin“ beachten!


Hinweise zum Bootsangeln

Nach § 6 Verordnung über das Naturschutzgebiet „Stechlin“ ist das Befahren der Seen mit durch Muskelkraft getriebenen Booten sowie darüber hinaus auf dem Großen Stechlinsee mit Segelbooten mit der Maßgabe erlaubt, dass

a) folgende Höchstzahlen gelten:

aa) mit bis zu 150 Booten sowie fünf Segelbooten der Kategorie Jolle auf dem Großen Stechlinsee, von den zugelassenen Liegeplätzen in der Neuglobsower Bucht aus,

bb) mit jeweils bis zu fünf Booten auf dem Kölpinsee, Kleinen Tietzensee und Zechowsee,

cc) mit jeweils bis zu zehn Booten auf dem Wittwesee und Zeutensee,

dd)  mit jeweils bis zu 15 Booten auf dem Großen Glietzensee, Großen Tietzensee und Köpernitzsee,

ee) mit bis zu 25 Booten auf dem Peetschsee,

ff) mit bis zu 60 Booten auf dem Nehmitzsee und 80 Booten auf dem Roofensee,

gg) mit bis zu acht Booten auf dem Kleinen Glietzensee,

hh) mit jeweils bis zu neun Booten auf dem Großen Törnsee und dem Plötzensee;

b) die Boote bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde registrieren zu lassen sind und einheitlich gekennzeichnet werden sowie nur von den in der in Anlage 3 Nr. 1 unter der laufenden Nummer 2 aufgeführten Übersichtskarte im Maßstab 1 : 25 000 gekennzeichneten Liegeplätzen aus ins Wasser eingelassen werden dürfen,

c) zu Röhrichten ein Mindestabstand von 15 Metern eingehalten wird sowie das Befahren von Wasserpflanzen- oder Schwimmblattbeständen verboten ist


Anträge sind zu stellen an die Untere Naturschutzbehörde des Landkreis Oberhavel.

Fischarten

Angelmethoden

SpinnangelnFlugangelnAnsitzangeln; Raubfischangel- und Senkverbot: 01.01 bis 30.04.

Tarife & Preise

Besonderheiten

Mobiles Ticket Digitale Angelkarte auf dem Handy

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