Gewässer in Schleswig-Holstein

Eider - Strecke Delve

Delve, Schleswig-Holstein Fließgewässer Noch nicht verfügbar
Nicht verfügbar
14 Fischarten
Fließgewässer Typ
Schleswig-Holstein Bundesland

Über das Gewässer

Bitte beachten Sie die folgenden Bestimmungen der Gewässerordnung:

Rechtsgrundlage

Es gelten die Bestimmungen des Fischereigesetzes und der Fischereiverordnung des Landes Schleswig-Holstein sowie die unten genannte Gewässerordnung des Angelsportvereins Delve-Schwienhusen e.V..

Die gesetzlichen als auch die vereinsseitigen Vorgaben sind einzuhalten. Jeder Angler hat sich selbständig vor Angelbeginn mit diesen und deren Änderungen vertraut zu machen. Diese werden unter anderem auf der Internetseite des Vereins www.asv-delve.de bekannt gegeben.

ACHTUNG: Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Schleswig-Holstein anerkannt. Zusätzlich ist jedoch die Fischereiabgabe des Landes S-H zu entrichten.

Besondere Informationen und Bestimmungen

  1. Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Schleswig-Holstein (S-H) anerkannt. Zusätzlich ist jedoch die Fischereiabgabe des Landes S-H zu entrichten.
  2. Der Erlaubnisschein ist nur gültig in Verbindung mit einem Fischereischein mit gültiger Fischereiabgabemarke für Schleswig-Holstein.
  3. Der/die Scheininhaber/in hat die Erlaubnis für die Nutzung von 3 Handangeln und einer Köderfischsenke von 1x1 m.
  4. Fangbegrenzung für Zander: 3 Stück pro Tag. Das Kontingent ist nicht übertragbar oder anrechenbar auf andere Angler. Darüber hinaus müssen grundsätzlich alle gefangenen Fische, die das vorgeschriebene Mindestmaß erreicht haben, mitgenommen werden.
  5. Die Mindestmaße und Schonzeiten des Angelsportvereins Delve-Schwienhusen e.V. im Bereich der Fischereigenossenschaft Mitteleider (siehe nachfolgende Tabelle) sind unbedingt zu beachten. Im übrigen gelten die in der BiFVO von Schleswig-Holstein festgelegten Mindestmaße und Schonzeiten.
  6. Der/die Scheininhaberin ist verpflichtet, die Fangmeldung sorgfältig und vollständig zu erstellen. Fänge sind in einem digitalen Fangtagebuch einzutragen. Es ist unter https://fang.fiskado.de/ zu erreichen. Die Fangmeldung ist die wichtigste Grundlage für den Besatz und für die Beweisführung in Schadensfällen.
  7. Es ist verboten
  8. mit mehr als 3 Handangeln und mehr als 2 Haken pro Angel zu fischen,
  9. die Schleppangelei vom Boot zu betreiben, Boote – auch Bellyboote und ähnliche Fahrzeuge – müssen während des Angelns festgesetzt sein,
  10. in Schöpfwerksausläufen und an oder von Brücken zu fischen,
  11. während der Zander- und Hechtschonzeit vom 01.01. bis 31.05. des Jahres mit Kunstködern sowie totem Köderfisch zu angeln.
  12. Das Parken auf dem Gelände des Bauernhofes Langenhorn (km 57) ist durch freundliches Fragen mit der Familie Carstens abzuklären!
  13. Bitte halten Sie das Gewässer und die Ufer sauber und nehmen Sie Rücksicht auf brütende Vögel!

Schonzeiten und Mindestmaße

Aal, -, 50

Karpfen, -, 35

Rapfen, -, 50

Schleie, -, 25

Zander, 01.01. - 31.05., 45

Hecht, 01.01. - 31.05., 50

Meerforelle, 01.10. - 28.02., 40

Lachs, 01.10. - 28.02., 60

Bei Verstößen gegen das Fischereigesetz oder die Fischereiverordnung des Landes Schleswig-Holstein oder des Angelsportvereins Delve-Schwienhusen e.V. droht der Entzug der Angelgenehmigung.

Wichtige Rufnummern bei Fischsterben oder Verschmutzung:

Fischereiaufsicht Husum                          0481-3423

Wassserschutzpolizei Husum                   04841-830660

Fischereigenossenschaft Mitteleider          0178-7049021

Fischarten

Angelmethoden

SpinnangelnFlugangelnAnsitzangeln; Kunstköder- und Köderfischverbot: 01.01. bis 31.05

Besonderheiten

Nachtangeln Nachtangeln ist erlaubt
Bootangeln Angeln vom Boot gestattet
Mobiles Ticket Digitale Angelkarte auf dem Handy

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