Gewässer in Schleswig-Holstein

Eider - Strecke Hennstedt

Süderheistedt, Schleswig-Holstein Fließgewässer Noch nicht verfügbar
Nicht verfügbar
14 Fischarten
Fließgewässer Typ
Schleswig-Holstein Bundesland

Über das Gewässer

Bitte beachten Sie die folgenden Bestimmungen der Gewässerordnung:

Rechtsgrundlage

Es gelten die Bestimmungen des Fischereigesetzes und der Fischereiverordnung des Landes Schleswig-Holstein sowie die unten genannte Gewässerordnung des Angelsportvereins Hennstedt und Umgebung e.V..

Die gesetzlichen als auch die vereinsseitigen Vorgaben sind einzuhalten. Jeder Angler hat sich selbständig vor Angelbeginn mit diesen und deren Änderungen vertraut zu machen. Diese werden unter anderem auf der Internetseite des Vereins www.asv-hennstedt.de bekannt gegeben.

Besondere Informationen und Bestimmungen

  1. Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Schleswig-Holstein (S-H) anerkannt. Zusätzlich ist jedoch die Fischereiabgabe des Landes S-H zu entrichten.
  2. Der/die Erlaubnisscheininhaber/in hat die Erlaubnis für die Nutzung von 3 Handangeln und einer Köderfischsenke von 1x1 m.
  3. Beim Fischfang darf kein Fahrzeug benutzt werden.
  4. Der Erlaubnisschein ist nur gültig in Verbindung mit einem Fischereischein mit gültiger Fischereiabgabemarke.
  5. Für den Zeitraum vom 01.01. - 16.04. jeden Jahres ist an allen Teichen des ASV Hennstedt das Angeln auf Friedfische erlaubt. Danach, bis zum 01. Mai, ist nur der Teich an dem das Anangeln stattfindet für jegliches Angeln gesperrt!
  6. Vom 02. Mai bis zum 31. Mai ist das Angeln an den Teichen des ASV Hennstedt nur am Freitag, Samstag, Sonntag und an Feiertagen erlaubt. Ab dem 1. Juni bis zum 31. Dezember ist das Angeln täglich erlaubt.
  7. Fangbegrenzung für Zander: 3 Stück pro Tag
  8. Der/die Erlaubnisscheininhaber/in ist verpflichtet, Fangmeldungen sorgfältig und vollständig zu erstellen. Fänge sind in einem digitalen Fangtagebuch einzutragen. Es ist unter https://fang.fiskado.de/ zu erreichen. Die Fangmeldung ist die wichtigste Grundlage für den Besatz und für die Beweisführung in Schadensfällen.
  9. Es ist verboten
  10. mit mehr als 2 Haken pro Angel zu fischen
  11. die Schleppangelei zu betreiben. Boote – auch Bellyboote und ähnliche Fahrzeuge – müssen während des Angelns festgelegt sein
  12. in Schöpfwerksausläufen, an / von Brücken zu fischen
  13. Das Angeln mit Kunstködern sowie totem Köderfisch ist während der Zander- und Hechtschonzeit vom 01.01. bis 31.05. des Jahres untersagt.
  14. Mindestmaße und Schonzeiten sind unbedingt einzuhalten. Im übrigen gelten die in der BiFVO festgelegten Mindestmaße und Schonzeiten.
  15. Bitte halten Sie das Gewässer und die Ufer sauber und nehmen Sie Rücksicht auf brütende Vögel!

Schonzeiten und Mindestmaße

Aal, -, 50

Karpfen, -, 35

Rapfen, -, 50

Schleie, -, 25

Zander, 01.01. - 31.05., 45

Hecht, 01.01. - 31.05., 50

Meerforelle, 01.10. - 28.02., 40

Lachs, 01.10. - 28.02., 60

Bei Verstößen gegen das Fischereigesetz oder die Fischereiverordnung des Landes Schleswig-Holstein oder des Angelsportvereins Delve-Schwienhusen e.V. droht der Entzug der Angelgenehmigung.

Wichtige Rufnummern bei Fischsterben oder Verschmutzung:

Fischereiaufsicht Husum                          0481-3423

Wassserschutzpolizei Husum                   04841-830660

Fischereigenossenschaft Mitteleider          0178-7049021

Fischarten

Angelmethoden

SpinnangelnFlugangelnAnsitzangeln; Kunstköder- und Köderfischverbot: 01.01. bis 31.05

Besonderheiten

Nachtangeln Nachtangeln ist erlaubt
Bootangeln Angeln vom Boot gestattet
Mobiles Ticket Digitale Angelkarte auf dem Handy

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