Eider - Strecke Hennstedt
Über das Gewässer
Bitte beachten Sie die folgenden Bestimmungen der Gewässerordnung:
Rechtsgrundlage
Es gelten die Bestimmungen des Fischereigesetzes und der Fischereiverordnung des Landes Schleswig-Holstein sowie die unten genannte Gewässerordnung des Angelsportvereins Hennstedt und Umgebung e.V..
Die gesetzlichen als auch die vereinsseitigen Vorgaben sind einzuhalten. Jeder Angler hat sich selbständig vor Angelbeginn mit diesen und deren Änderungen vertraut zu machen. Diese werden unter anderem auf der Internetseite des Vereins www.asv-hennstedt.de bekannt gegeben.
Besondere Informationen und Bestimmungen
- Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Schleswig-Holstein (S-H) anerkannt. Zusätzlich ist jedoch die Fischereiabgabe des Landes S-H zu entrichten.
- Der/die Erlaubnisscheininhaber/in hat die Erlaubnis für die Nutzung von 3 Handangeln und einer Köderfischsenke von 1x1 m.
- Beim Fischfang darf kein Fahrzeug benutzt werden.
- Der Erlaubnisschein ist nur gültig in Verbindung mit einem Fischereischein mit gültiger Fischereiabgabemarke.
- Für den Zeitraum vom 01.01. - 16.04. jeden Jahres ist an allen Teichen des ASV Hennstedt das Angeln auf Friedfische erlaubt. Danach, bis zum 01. Mai, ist nur der Teich an dem das Anangeln stattfindet für jegliches Angeln gesperrt!
- Vom 02. Mai bis zum 31. Mai ist das Angeln an den Teichen des ASV Hennstedt nur am Freitag, Samstag, Sonntag und an Feiertagen erlaubt. Ab dem 1. Juni bis zum 31. Dezember ist das Angeln täglich erlaubt.
- Fangbegrenzung für Zander: 3 Stück pro Tag
- Der/die Erlaubnisscheininhaber/in ist verpflichtet, Fangmeldungen sorgfältig und vollständig zu erstellen. Fänge sind in einem digitalen Fangtagebuch einzutragen. Es ist unter https://fang.fiskado.de/ zu erreichen. Die Fangmeldung ist die wichtigste Grundlage für den Besatz und für die Beweisführung in Schadensfällen.
- Es ist verboten
- mit mehr als 2 Haken pro Angel zu fischen
- die Schleppangelei zu betreiben. Boote – auch Bellyboote und ähnliche Fahrzeuge – müssen während des Angelns festgelegt sein
- in Schöpfwerksausläufen, an / von Brücken zu fischen
- Das Angeln mit Kunstködern sowie totem Köderfisch ist während der Zander- und Hechtschonzeit vom 01.01. bis 31.05. des Jahres untersagt.
- Mindestmaße und Schonzeiten sind unbedingt einzuhalten. Im übrigen gelten die in der BiFVO festgelegten Mindestmaße und Schonzeiten.
- Bitte halten Sie das Gewässer und die Ufer sauber und nehmen Sie Rücksicht auf brütende Vögel!
Schonzeiten und Mindestmaße
Aal, -, 50
Karpfen, -, 35
Rapfen, -, 50
Schleie, -, 25
Zander, 01.01. - 31.05., 45
Hecht, 01.01. - 31.05., 50
Meerforelle, 01.10. - 28.02., 40
Lachs, 01.10. - 28.02., 60
Bei Verstößen gegen das Fischereigesetz oder die Fischereiverordnung des Landes Schleswig-Holstein oder des Angelsportvereins Delve-Schwienhusen e.V. droht der Entzug der Angelgenehmigung.
Wichtige Rufnummern bei Fischsterben oder Verschmutzung:
Fischereiaufsicht Husum 0481-3423
Wassserschutzpolizei Husum 04841-830660
Fischereigenossenschaft Mitteleider 0178-7049021