ab 10 € Preis
20 Fischarten
Fließgewässer Typ
Bayern Bundesland
Über das Gewässer
Gewässerordnung
- Die Berechtigung bezieht sich auf die Donau von Flußkilometer 2353,1 bis 2359,4
- Erlaubt ist das Fischen mit zwei Handangeln vom Ufer aus.
- Angeln und Ausbringen von Montagen und Ködern mit dem Boot oder technischem Gerät ist nicht erlaubt.
- Angelverbot vom 1. Nov. bis 28. Feb. auf der gesamten Schleuseninsel inkl. Wehrbrücke und Spundwand.
- Raubfischfangverbot von 15. Feb. bis 30. Apr. (z.B. Spinnfischen, etc.).
- Fangbeschränkung: 7 Fische pro Tag, davon höchstens 2 Zander und Hechte, davon ausgenommen sind Lauben und Grundeln.
- Es gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten. Abweichung siehe Tabelle.
Weitere Ausgabestellen
Sollte das Onlinekontingent aufgebraucht sein, können ggf. noch Karten bei den folgenden Personen bezogen werden:
- Florian Weikl, Arberstraße 17, 93086 Wörth a.d. Donau, Tel: 09482/9099466
- Matthias Peutl, Kiefenholz 6, 93086 Wörth a.d. Donau, Tel: 09482/2116
- Heinrich Mandlik, Kiefenholz 5, 93086 Wörth a.d. Donau, Tel: 09482/1717
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Besonderheiten
Nachtangeln Nachtangeln ist erlaubt
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